• copacetic@discuss.tchncs.de
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    22 hours ago

    Das hat sich auch nicht geändert. Was sich geändert hat ist, dass die AfD jetzt dazu gehört:

    Dazu gebe es bereits jetzt eine Liste mit Gruppierungen und Organisationen, die dem entgegenstünden. Auf dieser Liste werde künftig auch die AfD stehen.

    • saimen@feddit.org
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      21 hours ago

      Ah okay. Also die Länder müssen das alle nochmal selbst definieren. Etwas merkwürdig, dass der Verfassungsschutzbericht nicht schon ausreicht, aber auch verständlich. Muss natürlich auch alles rechtssicher sein.

      • Saleh@feddit.org
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        21 hours ago

        Naja, wir sollten hier vorsichtig sein. Berufsverbote haben in Deutschland eine traurige Tradition von der Nazizeit in die DDR und BRD.

        Vor ein paar Jahren gab es auch ein großes Debakel um den VVN-BdA, weil dieser vom bayrischen Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurde, und dann das berliner Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. So kann man sehr effizient Zivilgesellschaft zerstören. Wir dürfen auch nichjt vergessen, dass der Verfassungschutz im Bund unter einem Minister Dobrindt steht. In den Ländern häufig ebenfalls unter CDU/CSU Kontrolle. Wenn Maaßen nicht nach Chemnitz 2018 die Kontrolle öffentlich verloren hätte, hätte er seine Rechtsextreme Verschwörungsideologie auch weiter zum Maßstab als Leiter des Bundesverfassungsschutze machen können. Und auch damals war Innenminister Seehofer erstmal bemüht Maaßen “wegzubefördern”, statt ihn zu entlassen.

        Dazu kommen natürlich noch NSU, Sabotage des NPD Verbotsverfahrens Anfang der 00er Jahre und andere Rechtsextreme Umtriebe.