In Rheinland-Pfalz werden AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören - zu denen das Land auch die AfD zählt.
Die Frage ist ob das ganze eine Klage übersteht… ich bin zwar kein Anwalt, aber hier könnte durchaus Angriffsfläche durch das AGG bestehen, da so AgD Mitglieder ja auf Grund ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.
Ich würde davon ausgehen, da die AfD als “gesichert rechtsextrem” eingestuft ist. Bei ihren Mitgliedern kann daher davon ausgegangen werden, dass sie die Werte des Staates nicht teilen, und dass ist ein valide Grund, sie nicht zu beschäftigen. Anders sieht es natürlich bei Sozialleistungen etc. aus. Sie werden vom Staat ja nicht von öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Zumal Beschäftigte im Öffentlichen Dienst den Staat ja irgendwie vertreten und es hiermit einen direkten Interessenkonflikt zwischen der Angestellten, den Staat ablehnenden, Person und dem Staat den sie repräsentieren soll.
Zumal ist die gesamte Regel ja nichts neues, sondern nur dass die AgD zu dieser Liste an Organisationen, deren Mitgliedschaft ein Ausschlusskriterium ist, hinzugefügt wurde. Dass verfahren an sich ist also Rechtens. Ob die AgD auf diese Liste gehört wird vermutlich ein Gericht klären müssen (ich wette dass die AgD dagegen klagen wird). Bis das geklärt ist, gibt es da vermutlich aber recht wenig Spielraum zu klagen.
Das ist schon X-Mal durchgeklagt, seit den 50ern bis jetzt.
Nebenbei ist die Weltanschauung im Sinne des AGG nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Meinung.
(Um den Beck zu zitieren: "Allg. politische Gesinnung oder Sympathie für eine pol. Partei genügen dafür nicht (EuGH 15.7.2021, NZA 2021, 1085; BAG 20.6.2013, NZA 2014, 21; HWK/Rupp Rn. 6))
Die Frage ist ob das ganze eine Klage übersteht… ich bin zwar kein Anwalt, aber hier könnte durchaus Angriffsfläche durch das AGG bestehen, da so AgD Mitglieder ja auf Grund ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.
Jetzt darf man als Staatsbeamter nicht mal mehr verfassungsfeindlich sein! Danke Merkel!!!1!
Ich würde davon ausgehen, da die AfD als “gesichert rechtsextrem” eingestuft ist. Bei ihren Mitgliedern kann daher davon ausgegangen werden, dass sie die Werte des Staates nicht teilen, und dass ist ein valide Grund, sie nicht zu beschäftigen. Anders sieht es natürlich bei Sozialleistungen etc. aus. Sie werden vom Staat ja nicht von öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Zumal Beschäftigte im Öffentlichen Dienst den Staat ja irgendwie vertreten und es hiermit einen direkten Interessenkonflikt zwischen der Angestellten, den Staat ablehnenden, Person und dem Staat den sie repräsentieren soll.
Zumal ist die gesamte Regel ja nichts neues, sondern nur dass die AgD zu dieser Liste an Organisationen, deren Mitgliedschaft ein Ausschlusskriterium ist, hinzugefügt wurde. Dass verfahren an sich ist also Rechtens. Ob die AgD auf diese Liste gehört wird vermutlich ein Gericht klären müssen (ich wette dass die AgD dagegen klagen wird). Bis das geklärt ist, gibt es da vermutlich aber recht wenig Spielraum zu klagen.
Das ist schon X-Mal durchgeklagt, seit den 50ern bis jetzt.
Nebenbei ist die Weltanschauung im Sinne des AGG nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Meinung. (Um den Beck zu zitieren: "Allg. politische Gesinnung oder Sympathie für eine pol. Partei genügen dafür nicht (EuGH 15.7.2021, NZA 2021, 1085; BAG 20.6.2013, NZA 2014, 21; HWK/Rupp Rn. 6))