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    17 hours ago

    Das ist schon X-Mal durchgeklagt, seit den 50ern bis jetzt.

    Nebenbei ist die Weltanschauung im Sinne des AGG nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Meinung. (Um den Beck zu zitieren: "Allg. politische Gesinnung oder Sympathie für eine pol. Partei genügen dafür nicht (EuGH 15.7.2021, NZA 2021, 1085; BAG 20.6.2013, NZA 2014, 21; HWK/Rupp Rn. 6))