In Rheinland-Pfalz werden AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören - zu denen das Land auch die AfD zählt.
Das ist schon X-Mal durchgeklagt, seit den 50ern bis jetzt.
Nebenbei ist die Weltanschauung im Sinne des AGG nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Meinung.
(Um den Beck zu zitieren: "Allg. politische Gesinnung oder Sympathie für eine pol. Partei genügen dafür nicht (EuGH 15.7.2021, NZA 2021, 1085; BAG 20.6.2013, NZA 2014, 21; HWK/Rupp Rn. 6))
Das ist schon X-Mal durchgeklagt, seit den 50ern bis jetzt.
Nebenbei ist die Weltanschauung im Sinne des AGG nicht die Mitgliedschaft in einer Partei oder die politische Meinung. (Um den Beck zu zitieren: "Allg. politische Gesinnung oder Sympathie für eine pol. Partei genügen dafür nicht (EuGH 15.7.2021, NZA 2021, 1085; BAG 20.6.2013, NZA 2014, 21; HWK/Rupp Rn. 6))