In Rheinland-Pfalz werden AfD-Mitglieder nicht mehr in den Staatsdienst aufgenommen. Bewerber müssten künftig erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören - zu denen das Land auch die AfD zählt.
Zumal Beschäftigte im Öffentlichen Dienst den Staat ja irgendwie vertreten und es hiermit einen direkten Interessenkonflikt zwischen der Angestellten, den Staat ablehnenden, Person und dem Staat den sie repräsentieren soll.
Zumal ist die gesamte Regel ja nichts neues, sondern nur dass die AgD zu dieser Liste an Organisationen, deren Mitgliedschaft ein Ausschlusskriterium ist, hinzugefügt wurde. Dass verfahren an sich ist also Rechtens. Ob die AgD auf diese Liste gehört wird vermutlich ein Gericht klären müssen (ich wette dass die AgD dagegen klagen wird). Bis das geklärt ist, gibt es da vermutlich aber recht wenig Spielraum zu klagen.
Zumal Beschäftigte im Öffentlichen Dienst den Staat ja irgendwie vertreten und es hiermit einen direkten Interessenkonflikt zwischen der Angestellten, den Staat ablehnenden, Person und dem Staat den sie repräsentieren soll.
Zumal ist die gesamte Regel ja nichts neues, sondern nur dass die AgD zu dieser Liste an Organisationen, deren Mitgliedschaft ein Ausschlusskriterium ist, hinzugefügt wurde. Dass verfahren an sich ist also Rechtens. Ob die AgD auf diese Liste gehört wird vermutlich ein Gericht klären müssen (ich wette dass die AgD dagegen klagen wird). Bis das geklärt ist, gibt es da vermutlich aber recht wenig Spielraum zu klagen.