• aaaaaaaaargh@feddit.org
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    20 days ago

    Da kein Verdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorlag, wurde kein Haftbefehl beantragt.

    HLI: Eine Selbstschussanlage ist nicht vorsätzlich.

    • Pommes_für_dein_Balg@feddit.org
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      20 days ago

      Ich denke auch, Eventualvorsatz (das bewusste Inkaufnehmen, dass jemand sterben könnte) muss hier eigentlich vorliegen.
      Aber vielleicht kennen Polizei und Staatsanwalt ja den Grundstücksbesitzer und wissen, dass der ein “anständiger Bürger” ist.

    • luciferofastora@feddit.org
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      19 days ago

      Das muss nicht heißen, dass kein Verfahren gegen den Aufsteller der Anlage angestrengt wird. Der Unterschied wäre dann eher, dass eine fahrlässige Tötung ein geringeres Flucht- oder Wiederholungsrisiko darstellt als eine vorsätzliche.

      (Ob die fahrlässige Tötung tatsächlich verfolgt wird ist eine andere Frage)