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Cake day: July 28th, 2024

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  • Das Management der Sängerin erklärte gegenüber der Schweizer Zeitung “Blick” [externer Link]: “Wir haben erfahren, dass wir für die Aufnahme des Videos für den Clip zu ‘You believe in Jesus, I believe in Pussy’ in einer Kirche in Deutschland möglicherweise eine Bewilligung hätten beantragen müssen, dies entgegen unserem ursprünglichen Verständnis”. Es werde nun geprüft, ob eine solche Bewilligung doch notwendig war. Derweil seien die betroffenen Videos aus dem Internet entfernt worden.

    Das klingt nach einem PR-Stunt, um Aufmerksamkeit zu erhalten und die Sängerin bekannt zu machen. In der Schweiz bräuchte man für den Dreh in einer Kirche auch eine Genehmigung (oder Bewilligung - wie es dort heißt). Wenn man sich bei etwas in einem anderen Land irrt, dann eher, wenn die Regeln der Heimat übertragen werden und diese anders sind.

    Der Vorstand von Queeres Regensburg e.V. bedauert offenbar den Vorfall. Man sei Pfarrer Roman Gerl sehr dankbar, dass er mit der Öffnung der Basilika St. Emmeram für den Regenbogengottesdienst ein wichtiges Zeichen des Dialogs, der Offenheit und der Wertschätzung gegenüber queeren Menschen gesetzt habe. Viele Menschen aus der Community seien seiner Einladung gefolgt und hätten diesen Gottesdienst als einen besonderen Moment der Begegnung erlebt, heißt es in einem Schreiben an die Medien.

    Umso bedauerlicher sei es, dass durch eine unabgesprochene und ohne Genehmigung erfolgte Videoaktion dieses gewachsene Vertrauen nun unter Druck gerät. “Wer Brücken baut, verdient Unterstützung – nicht, dass sein Engagement erschwert oder beschädigt wird.”

    Auch innerhalb der queeren Community werde diese Form der Provokation von vielen als kontraproduktiv wahrgenommen. “Sichtbarkeit und künstlerische Freiheit sind wichtige Werte. Sie dürfen jedoch nicht auf Kosten des Respekts gegenüber anderen oder zulasten derjenigen gehen, die sich seit Jahren für einen ehrlichen Dialog zwischen Kirche und queeren Menschen einsetzen”, heißt es in dem Statement vom Vorstand von Queeres Regensburg e.V.

    Hoffentlich versaut die queere Sängerin nichts für die Leute vor Ort. Auch wenn man der katholischen Kirche kritisch gegenübersteht - oder der Religion - dann ist es trotzdem fragwürdig, ausgerechnet in den Raum vorzudringen, in dem Gläubige ggf ihre Andacht halten. Ganz abgesehen davon, dass es eben auch weniger wie ein künstlerisches Projekt oder ein Protest wirkt, sondern einfach wie gewollte Provokation, um sich bekannt zu machen. Das wurde früher schon gemacht und wenn es erfolgreich ist, wird es wieder passieren.

    Hinzu kommt, dass es in einer konservativen Ecke nun die Kirche eines gemäßigten Pfarrers trifft, der sich für Dialog einsetzt und der unter einem sehr konservativen Bischof arbeitet. Ich vermute, dass dies auch der Grund für die oben zitierte Stellungnahme des Vereins ist.







  • Mittlerweile hat auch LTO einen Artikel mit weiteren Angaben aus der Pressemitteilung.

    Der Völkermordtatbestand in § 6 VStGB setzt keinen Mord voraus. Er kann etwa auch dann verwirklicht sein, wenn “ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt wird”, sagte der Vorsitzende Richter. Dies ist in § 6 Abs. 1 Nr. 5 VStGB geregelt. Hinzukommen muss aber immer die Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.

    “Das Ehepaar beging diese Taten, weil die beiden Mädchen Jesidinnen waren und sie im Sinne des IS wollten, dass die Religionsgemeinschaft der Jesidinnen und Jesiden, repräsentiert durch die beiden Opfer, insofern zumindest teilweise in ihrer sozialen Existenz zerstört wird. Beiden Angeklagten war bewusst, dass die Mädchen aus ihrer Volksgruppe verstoßen würden, wenn sie – auch durch eine Vergewaltigung erzwungenen – Geschlechtsverkehr mit einem Nicht-Jesiden haben”, heißt es dazu in der Pressemitteilung des OLG.