Im Kampf gegen Kinderpornografie will Bundesjustizministerin Hubig Internetanbieter dazu verpflichten, IP-Adressen und Portnummern für drei Monate zu speichern.
Die Maßnahme sei kein Grundrechtseingriff, weil sich mit den Daten keine Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen ließen
Mit den IP-Adressen lässt sich herausfinden, auf welche Webseiten zugegriffen wurde. Wenn dabei z.B. die Webseite eines medizinischen Spezialisten vermehrt dabei ist, dann kann man auf ein Krankheitsbild zurückschließen, was hochsensible Daten sind.
Ach, das lohnt nichtmal des Gegenarguments. Natürlich lassen sich darüber Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, das kann jeder halbwegs Fachkundige auf mindestens drei Arten aus dem Stehgreif erklären. Die lügen und nutzen die Unwissenheit der Bevölkerung über technische Details aus.
Mag sein. Effektiv wollte ich ausdrücken, dass diese Person, von der ich gerade zum ersten Mal gehört habe, offensichtlich nicht geeignet ist, das Bundesjustizministerium zu leiten.
Und das eben nicht weil ich politisch andere Ansichten habe, nicht weil ich Vorurteile ihr gegenüber hege oder weil ich neunmalklug bin, sondern weil sie als Bundesjustizministerin einen Verfassungsbruch befürwortet – entweder bewusst oder weil sie sich trotz der Brisanz des Themas nicht einmal zu den Grundlagen der Technik hat informieren lassen.
Das alles hat sich leichter mit einem trivialen Gegenargument ausdrücken lassen.
Damit tritt sie nur in die lange Reihe all jener ihrer Vorgänger, die allesamt komplett inkompetent in diesem Bereich waren. Allerdings ist es damit nicht getan, die sind zwar persönlich fachlich vollkommen ungeeignet, aber ich unterstelle den Beratern solcher Ministerposten durchaus die nötige Kompetenz und die haben wiederum genügend Gründe, so ein Ungetüm in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Ich ziehe hier mal den Aluhut auf und behaupte: dahinter stecken weder Gründe des Kinderschutzes, noch der Terrorprävention und auch keine Allmachtsphantasien. Ich glaube, hier geht’s nur um Geld - die Abmahnindustrie wird sich sicher sehr über so ein Instrument freuen.
Mit den IP-Adressen lässt sich herausfinden, auf welche Webseiten zugegriffen wurde. Wenn dabei z.B. die Webseite eines medizinischen Spezialisten vermehrt dabei ist, dann kann man auf ein Krankheitsbild zurückschließen, was hochsensible Daten sind.
Ach, das lohnt nichtmal des Gegenarguments. Natürlich lassen sich darüber Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen, das kann jeder halbwegs Fachkundige auf mindestens drei Arten aus dem Stehgreif erklären. Die lügen und nutzen die Unwissenheit der Bevölkerung über technische Details aus.
Mag sein. Effektiv wollte ich ausdrücken, dass diese Person, von der ich gerade zum ersten Mal gehört habe, offensichtlich nicht geeignet ist, das Bundesjustizministerium zu leiten.
Und das eben nicht weil ich politisch andere Ansichten habe, nicht weil ich Vorurteile ihr gegenüber hege oder weil ich neunmalklug bin, sondern weil sie als Bundesjustizministerin einen Verfassungsbruch befürwortet – entweder bewusst oder weil sie sich trotz der Brisanz des Themas nicht einmal zu den Grundlagen der Technik hat informieren lassen.
Das alles hat sich leichter mit einem trivialen Gegenargument ausdrücken lassen.
Damit tritt sie nur in die lange Reihe all jener ihrer Vorgänger, die allesamt komplett inkompetent in diesem Bereich waren. Allerdings ist es damit nicht getan, die sind zwar persönlich fachlich vollkommen ungeeignet, aber ich unterstelle den Beratern solcher Ministerposten durchaus die nötige Kompetenz und die haben wiederum genügend Gründe, so ein Ungetüm in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Ich ziehe hier mal den Aluhut auf und behaupte: dahinter stecken weder Gründe des Kinderschutzes, noch der Terrorprävention und auch keine Allmachtsphantasien. Ich glaube, hier geht’s nur um Geld - die Abmahnindustrie wird sich sicher sehr über so ein Instrument freuen.
Oder je nach Regierung noch schlimmer: Schwangerschaftsabbrüche
Oder je nach Regierung noch schlimmer:
Besuche einer Synagoge oder Moschee