• Saleh@feddit.org
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    11
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    7 days ago

    Finde bei Korruptionsstraftaten sollte es keine Freiheitsstrafe auf Bewährung geben.

    • RidderSport@feddit.org
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      7 days ago

      Bewährung ist insofern ja schon paradox als das der in der Bewährung enthaltene spezialpräventive Resozialisierungsgedanke überflüssig ist - die verurteilte Person wird mutmaßlich nie wieder in die Lage kommen eine Bestechung anzunehmen. Insofern überwiegt meiner Meinung nach ein durch Abschreckung ausgedrückter Generalpräventiver Gedanke, der ansonsten irrationalerweise Hauptaugenmerk der Bestrafung ist

    • trollercoaster@sh.itjust.works
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      7 days ago

      Außerdem sollten die Verurteilten ihre Wählbarkeit verlieren. Denn politische Korruption ist ein Verbrechen gegen die Demokratie als Solche.