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    7 days ago

    Bewährung ist insofern ja schon paradox als das der in der Bewährung enthaltene spezialpräventive Resozialisierungsgedanke überflüssig ist - die verurteilte Person wird mutmaßlich nie wieder in die Lage kommen eine Bestechung anzunehmen. Insofern überwiegt meiner Meinung nach ein durch Abschreckung ausgedrückter Generalpräventiver Gedanke, der ansonsten irrationalerweise Hauptaugenmerk der Bestrafung ist