• golli@sopuli.xyz
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    20
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    1 month ago

    Jurastudium erschiene mir eh sinnlos, wenn man bedenkt dass er ohne Probleme geltendes Recht und Urteile ignorieren kann (siehe z.B. Sterbehilfe).

    • pitiable_sandwich540@feddit.org
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      3
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      1 month ago

      Da musst du mir nochmal auf die Sprünge helfen. Ich dachte das BVerG 2020 hätte den Teil für nichtig erklärt, der Sterbehilfe generell unter Strafe stellt. Aber ist auch nur gefährliches Halbwissen :D

      • CyberEgg@discuss.tchncs.de
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        13
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        1 month ago

        Das BVerfG hat damals geurteilt, dass das Recht auf persönliche Autonomie auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben beinhaltet, das wiederum beinhaltet das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen und das wiederum beinhaltet auch das Recht, dabei Hilfe zu suchen und anzunehmen. Das Verbot der Sterbehilfe macht es laut Urteil faktisch unmöglich, diese Rechte auszuüben und stellt daher einen unzumutbaren Grundrechtseingriff dar.
        Spahn hat mit seiner Anweisung, Anträge auf Freigabe der notwendigen Betäubungsmittel abzulehnen, technisch gesehen diese Unmöglichkeit aufrechterhalten und begeht dadurch Rechtsbruch.

        • Lucy :3@feddit.org
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          30 days ago

          Idee: Wir versetzen Spahn in einen Zustand, in welchem er… sagen wir mal… die Nachteile zu spüren bekommt.