• CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    1 month ago

    Das BVerfG hat damals geurteilt, dass das Recht auf persönliche Autonomie auch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben beinhaltet, das wiederum beinhaltet das Recht, sich selbst das Leben zu nehmen und das wiederum beinhaltet auch das Recht, dabei Hilfe zu suchen und anzunehmen. Das Verbot der Sterbehilfe macht es laut Urteil faktisch unmöglich, diese Rechte auszuüben und stellt daher einen unzumutbaren Grundrechtseingriff dar.
    Spahn hat mit seiner Anweisung, Anträge auf Freigabe der notwendigen Betäubungsmittel abzulehnen, technisch gesehen diese Unmöglichkeit aufrechterhalten und begeht dadurch Rechtsbruch.

    • Lucy :3@feddit.org
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      1 month ago

      Idee: Wir versetzen Spahn in einen Zustand, in welchem er… sagen wir mal… die Nachteile zu spüren bekommt.