[…]
Wolfram Weimers unbekümmerter Umgang mit der Wahrheit gehört zu den unerfreulichsten Aspekten dieser Kulturstaatsaffäre. Die aussortierten Buchhandlungen hatten zunächst den wahrheitswidrigen Bescheid erhalten, sie seien von der Jury nicht ausgewählt worden. Im „Zeit“-Interview suggerierte Weimer, es sei das korrekte Verfahren eingehalten worden und die Sachkunde seiner Beamten zum Zuge gekommen. Wer beim BKM wofür zuständig ist, geht bis hinunter zur Ebene der Referatsleitungen aus dem öffentlichen Organigramm hervor und ist jenseits dieser Ebene denen bekannt, die im Alltag mit der Behörde zu tun haben. Wie es aussieht, hat Weimer Zweifel an der Verfassungsloyalität von Geschäftsleuten, für die in sieben Monaten kein Beleg und nichts irgendwie Belegartiges vorgelegt worden ist, seinen eigenen Beamten angedichtet.
Irgendwann stellt sich auch die Frage ob Weimers Verhalten nicht justiziabel ist.
Edit:
Unterdessen hat der Journalist Jonas Mueller-Töwe Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt und jetzt im Nachrichtenportal T-Online über das Ergebnis seiner Anfrage berichtet.
Hat noch irgendwer Zweifel warum die Union das Informationsfreiheitsgesetz unbedingt schleifen will?
Wundert mich, dass da noch keine Verleumdungsklage im Gange ist



