• muelltonne@feddit.org
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    27 days ago

    Unser Urheberrecht gehört grundliegend reformiert. Es ist zu umfangreich und limitiert auch Dinge, die definitiv keinen relevanten kommerziellen Wert haben. Ich kann ja verstehen, dass es vielleicht Sinn macht, dass nicht jeder direkt den neusten Blockbuster oder das frische Album der Lieblingsband teilen soll, da damit ja wirklich Geld verdient werden kann. Irgendwelche Bilder in uralten PDFs des Bundestages sollten ja keinerlei kommerziellen Wert mehr haben, außer für völlig wahnsinnige Fotografen. Die gehören aber wegen ihres gesellschaftlichen Schadens eh dringend in ihre Schranken gewiesen.

    Es macht aber keinen Sinn, dass z.B. mein Beitrag hier praktisch für immer irgendeinen Schutz besitzt. Wenn ich jetzt kurz nach dem Abschicken das Zeitliche segne, dann ist er zum 1. Januar 2097 (!) urheberrechtsfrei. Das werdet ihr aber nicht nachweisen, da ich hier nicht unter Klarnamen poste und genaue Todesdaten liegen für viele Menschen einfach nicht vor. Das ist alles total absurd.

  • da_cow (she/her)@feddit.org
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    27 days ago

    Um euch den klick und die künstlichen Streckungen zu ersparen:

    "Die jetzige Zugriffsbeschränkung für die Jahre 2005-2016 musste aufgrund in jüngster Zeit bekannt gewordener urheberrechtlicher Risiken erfolgen“, erläutert ein Sprecher der Bundestagsverwaltung auf Nachfrage heise onlines. „Diese stehen vor allem im Zusammenhang mit in die Webseiten integrierten Abbildungen.“ Nur mit Handarbeit auffindbare Probleminhalte

    Es gehe dabei an keiner Stelle um Webseiten-Texte, weder Bundestagsdrucksachen noch sonstige Veröffentlichungen des Bundestages selbst seien problematisch. „Sie lassen sich aber aufgrund der technischen Struktur der archivierten Snapshots von Webseiten bis zum Jahr 2016 nicht mit einem vertretbaren Aufwand von jenen PDF-Dateien oder Bildern trennen, um die es bei den Urheberrechtsfragen aktuell geht“, erläutert der Sprecher des Bundestags. Ist also eine Bilddatei in einem PDF enthalten, die Bildrechte daran jedoch nicht dauerhaft gesichert, birgt das ein Abmahnrisiko für das Parlament. Es müssten „viele Millionen einzelne Dateien ‚händisch‘ durchgegangen werden“, berichtet der Sprecher des Bundestagspräsidiums. „Daher war zur Vermeidung möglicher Urheberrechtsverletzungen zunächst allein die allgemeine Zugangsbeschränkung der Jahre 2005-2016 praktikabel.“