n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]

Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.

  • Herr_S_aus_H@lemmy.zip
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    18 days ago

    Volle Unterstützung und können wir dieses mal auch diese völlig nutzlose Diskussion über all die ausgedachten Szenarien, warum das ja bedeutet, dass man niemanden mehr ansprechen kann, überspringen? Danke.
    Edit: Fast schon erschrekend wenn SPD Leute mal was sinnvolles anstoßen.

    • glasratz@feddit.org
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      18 days ago

      Ich denke, die größte, noch realistische Befürchtung ist, dass das praktisch zu einer Beweislastumkehr führen würde. Meiner Ansicht nach ist das nicht unbedingt gegeben, aber wenn man sieht, wie kurzsichtig und handwerklich schlecht Gesetze oft gemacht werden, nicht auszuschließen.

      • Herr_S_aus_H@lemmy.zip
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        17 days ago

        Man kann sich ja an den Gesetzen im Ausland, beispielsweise Schweden, orientieren. Zusätzlich gab es exakt diese Bedenken schon als 2016 “Nein heißt Nein” eingeführt wurde und da ist nichts dergleichen passiert.

        • glasratz@feddit.org
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          17 days ago

          Allgemein eher, dass Unschuld bewiesen werden muss und nicht Schuld. Das kann schon Sinn machen, wenn man z.B. sowieso eine umfassende Dokumentationspflicht hat. Fairerweise muss man sagen, dass das in Schweden schon als Totschlagargument verwendet wurde. Ich traue da nur unseren Politiker nicht, dass sie einen Gesetzestext ordentlich formulieren können und nicht einfach wieder sagen, dass die Gerichte die Lücken füllen sollen.

          • SubArcticTundra@lemmy.ml
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            17 days ago

            Allgemein eher, dass Unschuld bewiesen werden muss und nicht Schuld.

            Ach so. Ja, das könnte schnell schief gehen

            Das kann schon Sinn machen, wenn man z.B. sowieso eine umfassende Dokumentationspflicht hat.

            Das errinert mich auf eine Lösung, die jemand hier in Tschechien mal vorgeschlagen hat:

            • glasratz@feddit.org
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              17 days ago

              Ja, das ist eben das erwähnte Totschlagargument - was aber betont nicht aus einer “Ja-heißt-ja”-Lösung hervorgehen muss. Nur kann, wenn sie handwerklich schlecht gemacht ist.