n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]
Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.



Man kann sich ja an den Gesetzen im Ausland, beispielsweise Schweden, orientieren. Zusätzlich gab es exakt diese Bedenken schon als 2016 “Nein heißt Nein” eingeführt wurde und da ist nichts dergleichen passiert.
Schon klar, aber wir reden hier von der aktuellen Bundesregierung.