n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]

Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.

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      16 days ago

      Allgemein eher, dass Unschuld bewiesen werden muss und nicht Schuld. Das kann schon Sinn machen, wenn man z.B. sowieso eine umfassende Dokumentationspflicht hat. Fairerweise muss man sagen, dass das in Schweden schon als Totschlagargument verwendet wurde. Ich traue da nur unseren Politiker nicht, dass sie einen Gesetzestext ordentlich formulieren können und nicht einfach wieder sagen, dass die Gerichte die Lücken füllen sollen.

      • SubArcticTundra@lemmy.ml
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        16 days ago

        Allgemein eher, dass Unschuld bewiesen werden muss und nicht Schuld.

        Ach so. Ja, das könnte schnell schief gehen

        Das kann schon Sinn machen, wenn man z.B. sowieso eine umfassende Dokumentationspflicht hat.

        Das errinert mich auf eine Lösung, die jemand hier in Tschechien mal vorgeschlagen hat:

        • glasratz@feddit.org
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          16 days ago

          Ja, das ist eben das erwähnte Totschlagargument - was aber betont nicht aus einer “Ja-heißt-ja”-Lösung hervorgehen muss. Nur kann, wenn sie handwerklich schlecht gemacht ist.