• CyberEgg@discuss.tchncs.de
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    4 months ago

    Aber Licht wirkt ja nicht unmittelbar körperlich und ist auch nicht selbst ein korporaler Gegenstand.

    Ist irrelevant. Als gefährliches Werkzeug wird eingestuft, was nach Beschaffenheit und Art der Benutzung dazu geeignet ist, erhebliche körperliche Verletzungen beim Angegriffenen hervorzurufen.

    Andererseits müsste ein Laser wohl ein gefährliches Werkzeug sein

    Ja, sind sie. Deswegen sind Laserpointer mit einer Ausgangsleistung >5 mW in Deutschland auch nicht erlaubnisfrei zu erwerben.

    • RidderSport@feddit.org
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      4 months ago

      Die Definition des gef. Werkzeuges ist mir bewusst. Man könnte hier aber durchaus darüber nachdenken ob der obj. Zurechenbarkeit (Lit.) Der Kausalitätszusammenhang (nach Rspr.) Hier ausreichend gegeben ist. Würde ich jedenfalls nicht pauschal bejahen, das war alles was ich sagen wollte.