noyb hat heute eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Die Behörde hält das Vorgehen der Gesichtssuchmaschine PimEyes zwar für illegal, will aber keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, weil das Unternehmen in Dubai ansässig sei. PimEyes extrahiert systematisch biometrische Daten aus Bildern im Internet und befüllt damit eine Datenbank. Nutzer:innen können Fotos von Personen auf dieser Webseite hochladen, um über Gesichtserkennung weitere Bilder derselben Person zu finden. Ursprünglich hatte der Kläger im Juli 2020 Beschwerde gegen PimEyes bei der Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht.



Ja, gibt nicht viel Sinn. Ich tue mich auch schwer damit, diese imperialen Vorstellungen, den Ruf nach mehr Überwachung und Kontrolle, mit Vorstellungen von Privatsphäre und Bürgerrechten in Einklang zu bringen.
Das DSGVO-Rechte ein Privileg für Europäer seien, ist natürlich Unsinn. Das wäre mit üblichen Vorstellungen von Gleichheit und Diskriminierungsfreiheit kaum in Einklang zu bringen. Die Reaktionen im Ausland, würde die EU Vorrechte gegenüber den Einheimischen einfordern, will ich mir gar nicht vorstellen.
Die EU verlangt, dass sich jeder, der Dienste an Menschen in der EU anbietet, an die DSGVO hält (bezüglich “Datensubjekten” in der EU). Das heißt, die Klage läuft darauf hinaus, dass PimEyes die EU geoblocken soll.