Man beachte übrigens die sehr bescheidene Spanne von nur 3 Monaten (!).
Nicht mal da lässt man locker. Nein - lieber etwas mehr, als Verhandlungsmasse vor dem BVerfG, zu dem es unweigerlich wieder gehen wird. Soweit ich weiß, wären 2-3 Wochen ausreichend [1].
Man beachte übrigens die sehr bescheidene Spanne von nur 3 Monaten (!).
Nicht mal da lässt man locker. Nein - lieber etwas mehr, als Verhandlungsmasse vor dem BVerfG, zu dem es unweigerlich wieder gehen wird. Soweit ich weiß, wären 2-3 Wochen ausreichend [1].
[1] https://netzpolitik.org/2026/gesetzentwurf-vorratsdatenspeicherung-deutlich-laenger-als-drei-monate/
Nichtsdestotrotz ist die VDS eine außerordentlich schlechte Idee und sollte abgelehnt werden…