Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind, haben das Recht, ihren biologischen Vater kennenzulernen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 1989in einem weit beachteten Urteilfestgestellt. Unklar blieb jedoch zunächst, was genau die Ärzte dokumentieren müssen und wie lange sie die entsprechenden Unterlagen aufzubewahren haben. Das änderte sich erst am 1. Juli 2018: An diesem Tag trat das »Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung« in Kraft.
Seitdem gibt es in Deutschland eine zentrale Datenbank, das Samenspenderregister. In ihm werden Angaben zum Spender und zu den Empfängerinnen für 110 Jahre gespeichert. Darunter fallen unter anderem Name, Anschrift, Geburtstag und Staatsangehörigkeit. Gleichzeitig wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch erstmals festgehalten,dass nicht gegen den Willen der Spender deren (juristische) Vaterschaft festgestellt werden kann. Etwaige Unterhaltsansprüche seitens ihrer Nachkommen sind damit ausgeschlossen. Zuvor bestand dieses Risiko zumindest theoretisch.
Wer sich heute bei einer Samenbank bewirbt, wird explizit darüber aufgeklärt, dass er mit Kontaktanfragen rechnen muss, denen er sich gegebenenfalls nicht verweigern darf. »Wie wir aus psychologischen Studien wissen, ist es für Kinder enorm wichtig, ihre genetischen Wurzeln kennenlernen zu können«, betont Petra Thorn. Viele hätten das Gefühl, es gebe da eine Leerstelle, die sie füllen möchten. »Und sie tun sich psychologisch enorm schwer damit, wenn ihnen diese Möglichkeit fehlt.«
Ich konnte den Artikel wegen der Paywall nicht lesen, aber ich glaube die meinen damit einfach, dass man ein Recht auf Auskunft hat und nicht auf ein Treffen.
Der Anspruch richtet sich auf Mitteilung der im Samenspenderregister enthaltenen personenbezogenen Daten und freiwillig gemachte Angaben des Samenspenders.
Da steht nichts davon, dass der Spender einem Treffen zustimmen muss.
Äußert das Kind den Wunsch mit dem Spender in persönlichen Kontakt zu treten, so wird das BfArM bzw. die Sperm Bank den Spender informieren und ein gemeinsames Treffen vorschlagen. Allerdings besteht hier keine Pflicht
Das steht im Artikel:
Ich konnte den Artikel wegen der Paywall nicht lesen, aber ich glaube die meinen damit einfach, dass man ein Recht auf Auskunft hat und nicht auf ein Treffen.
Ich habe folgendes Gefunden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/samenspenderregister/faqs-samenspenderregistergesetz.html
Da steht nur das:
Da steht nichts davon, dass der Spender einem Treffen zustimmen muss.
Außerdem: https://spermbank-germany.com/samenspender-finden/rechtliche-grundlagen-wunscheltern/