Ich konnte den Artikel wegen der Paywall nicht lesen, aber ich glaube die meinen damit einfach, dass man ein Recht auf Auskunft hat und nicht auf ein Treffen.
Der Anspruch richtet sich auf Mitteilung der im Samenspenderregister enthaltenen personenbezogenen Daten und freiwillig gemachte Angaben des Samenspenders.
Da steht nichts davon, dass der Spender einem Treffen zustimmen muss.
Äußert das Kind den Wunsch mit dem Spender in persönlichen Kontakt zu treten, so wird das BfArM bzw. die Sperm Bank den Spender informieren und ein gemeinsames Treffen vorschlagen. Allerdings besteht hier keine Pflicht
Ich konnte den Artikel wegen der Paywall nicht lesen, aber ich glaube die meinen damit einfach, dass man ein Recht auf Auskunft hat und nicht auf ein Treffen.
Ich habe folgendes Gefunden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/samenspenderregister/faqs-samenspenderregistergesetz.html
Da steht nur das:
Da steht nichts davon, dass der Spender einem Treffen zustimmen muss.
Außerdem: https://spermbank-germany.com/samenspender-finden/rechtliche-grundlagen-wunscheltern/