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      4 days ago

      Viel Glück, wenn die KJM OpenBSD als üblich einstuft. Dann warten 2 Millionen Euro Strafe auf die Anbieter. Zumindest deutsche Mirrors wirds dann nicht geben.

      § 12 Anforderungen an Anbieter von Betriebssystemen

      (1) Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicher- weise genutzt werden im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher, dass ihre Betriebssysteme über eine den nachfolgenden Absätzen entspre- chende Jugendschutzvorrichtung verfügen. Passt ein Dritter die vom Anbieter des Betriebssystems bereitgestellte Jugendschutzvorrichtung an, besteht die Pflicht aus Satz 1 insoweit bei diesem Dritten.

      § 16 Zuständigkeit der KJM

      Unbeschadet der Befugnisse von anerkannten Einrichtungen der Freiwil- ligen Selbstkontrolle nach diesem Staatsvertrag im Rahmen des Satzes 1 ist die KJM insbesondere zuständig für

      1. die Bestimmung der von Kindern und Jugendlichen üblicherweise ge- nutzten Betriebssysteme nach § 12 Abs. 1 Satz 1

      Kommission für Jugendmedienschutz https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_für_Jugendmedienschutz

      § 24 Ordnungswidrigkeiten

      (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig

      11. als Anbieter eines Betriebssystems ein Betriebssystem bereitstellt, das entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 über keine den Vorgaben des § 12 entsprechende Jugendschutzvorrichtung verfügt,

      Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 11 bis 24 mit einer Geldbuße bis zu zwei Millionen Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

      https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/TOP-10-Sechster-Medienaenderungsstaatsvertrag.pdf

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        4 days ago

        Wikipedia:

        Die KJM ist ein Kollegialorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist keine Behörde und kann wegen ihrer Entscheidungen von Anbietern oder Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht selbst verklagt werden.[1] Sie ist im Rechtsstreit auch nicht beiladungsfähig.

        Da kann man für OpenBSD nur hoffen.