Die Landesparlamente haben für die umstrittene Jugendmedienschutz-Novelle gestimmt. Eltern sollen Geräte für den Nachwuchs mit einem Klick "absichern" können.
Viel Glück, wenn die KJM OpenBSD als üblich einstuft. Dann warten 2 Millionen Euro Strafe auf die Anbieter. Zumindest deutsche Mirrors wirds dann nicht geben.
§ 12 Anforderungen an Anbieter von Betriebssystemen
(1) Anbieter von Betriebssystemen, die von Kindern und Jugendlichen üblicher-
weise genutzt werden im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, stellen sicher,
dass ihre Betriebssysteme über eine den nachfolgenden Absätzen entspre-
chende Jugendschutzvorrichtung verfügen. Passt ein Dritter die vom Anbieter
des Betriebssystems bereitgestellte Jugendschutzvorrichtung an, besteht die
Pflicht aus Satz 1 insoweit bei diesem Dritten.
§ 16 Zuständigkeit der KJM
Unbeschadet der Befugnisse von anerkannten Einrichtungen der Freiwil-
ligen Selbstkontrolle nach diesem Staatsvertrag im Rahmen des Satzes 1
ist die KJM insbesondere zuständig für
die Bestimmung der von Kindern und Jugendlichen üblicherweise ge-
nutzten Betriebssysteme nach § 12 Abs. 1 Satz 1
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig
…
11. als Anbieter eines Betriebssystems ein Betriebssystem bereitstellt,
das entgegen § 12 Abs. 1 Satz 1 über keine den Vorgaben des § 12
entsprechende Jugendschutzvorrichtung verfügt,
Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 11 bis 24
mit einer Geldbuße bis zu zwei Millionen Euro und in den übrigen Fällen mit
einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die KJM ist ein Kollegialorgan ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist keine Behörde und kann wegen ihrer Entscheidungen von Anbietern oder Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nicht selbst verklagt werden.[1] Sie ist im Rechtsstreit auch nicht beiladungsfähig.
Viel Glück, das in OpenBSD zu implementieren.
Viel Glück, wenn die KJM OpenBSD als üblich einstuft. Dann warten 2 Millionen Euro Strafe auf die Anbieter. Zumindest deutsche Mirrors wirds dann nicht geben.
Kommission für Jugendmedienschutz https://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_für_Jugendmedienschutz
https://www.ministerpraesident.sachsen.de/ministerpraesident/TOP-10-Sechster-Medienaenderungsstaatsvertrag.pdf
Wikipedia:
Da kann man für OpenBSD nur hoffen.
Ich ziehe in Zweifel, dass die KJM rechtlich zuständig für kanadische Software ist.
Genauso wenig wie die DSGVO kanadische Seiten betrifft.