Problem hier war, dass der Melder eines Parkverstoßes ein Foto des betroffenen Fahrzeuges gemacht hat, auf dem der im Auto befindliche Beifahrer zu sehen war und dieses Foto über weg.li hochgeladen hat.

  • reisub@discuss.tchncs.de
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    10 days ago

    Naja, im Artikel steht, dass das Hochladen auf wegli die automatische Datenverarbeitung war, die gegen die DSGVO verstoßen hat. Nur ein Foto machen ist also immer noch ok

      • Feddinat0r@feddit.org
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        10 days ago

        Bingo ingo, und vlt nen hinweis, von hinten zu fotografieren.

        En kennzeichen verpixler wäre eher suboptimal

    • bleistift2@sopuli.xyz
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      10 days ago

      Nur ein Foto machen ist also immer noch ok

      „Verarbeitung“ [bedeutet] […] das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung

      Art. 4, Abs. 2 DSGVO

      Fotografieren ist Speichern, also unzulässig.

      • homoludens@feddit.org
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        10 days ago

        Der verlinkte Artikel enthält nur Begriffsbestimmungen, keine Aussage darüber, was unzulässig ist.