Das ist kein Fall der Rechtsgeschichte, obwohl das Gebahren des Geschäftsführers hier aus der “guten alten Zeit” zu kommen scheint.
Für den Geschäftsführer waren es bloß ein “äußerst gutes und familiäres Betriebsklima”, “spaßige Bemerkungen” und ein “vertrauter Umgang untereinander”. Für die Arbeitnehmerin dagegen Vorgänge, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln löste das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Personen daher auf und sprach der Frau eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 Euro zu – das sind zwei Gehälter pro Beschäftigungsjahr (Urt. v. 09.07.2025, Az. 4 SLa 97/25). Arbeitsrechtlich üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
Vor allem auch 0 Unrechtsbewusstsein, der hat nicht einmal versucht, das geheim zu halten. So ein Paper Trail ist schon sehr dankbar fürs Gericht.
Solche Typen sehen sich im Recht und oft steht leider auch HR (falls vorhanden) hinter ihnen. Leider oft genug erlebt… Nicht in dem Ausmaß, aber schon seeehr unangebrachte bis übergriffige Sprüche. Da wird nichts gemacht außer der Frau zu sagen, sie soll sich nicht anstellen. Deshalb sind die sich dann auch so sicher.
Das ist als HR halt auch deren Job, so hässlich das ist.
Wofür sie bei Mitverantwortung für strafbare oder arbeitsrechtswidrige Handlung, bzw. deren Vertuschung, entsprechend mitbestraft gehören.
Ja, effektiv würden “gute” HR-Leute in so einer Situation einfach sagen “Nein, feuer mich.”. Und dann deswegen selbst vors Arbeitsgericht gehen.