Das ist kein Fall der Rechtsgeschichte, obwohl das Gebahren des Geschäftsführers hier aus der “guten alten Zeit” zu kommen scheint.
Für den Geschäftsführer waren es bloß ein “äußerst gutes und familiäres Betriebsklima”, “spaßige Bemerkungen” und ein “vertrauter Umgang untereinander”. Für die Arbeitnehmerin dagegen Vorgänge, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln löste das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Personen daher auf und sprach der Frau eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 Euro zu – das sind zwei Gehälter pro Beschäftigungsjahr (Urt. v. 09.07.2025, Az. 4 SLa 97/25). Arbeitsrechtlich üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
“Die jungen Leute wollen sich einfach nicht mehr ordentlich hochschlafen!”
Da fällt mir eine passende Geschichte von meinem ehemaligen Trompetenlehrer ein. Der meinte mal, dass an seiner(? Bin mir nicht mehr sicher welche es wahr) Uni es für Frauen unmöglich wahr den Abschluss in Musik zu bekommen, wenn man nicht mit einem Prof ins Bett gestiegen ist. Wer das nicht wollte musste die Uni wechseln.
Derartiges hat auch noch vor Kurzem Gerichte beschäftigt:
https://www.forschung-und-lehre.de/recht/professor-der-uni-erfurt-darf-nicht-weiter-unterrichten-5497
Meine Frau hat mir kürzlich davon erzählt, dass in Unikliniken von Oberärzten derartige Machtstrukturen ausgenutzt werden, wenn angehende Ärztinnen noch ein Pflichtpraktikum brauchen.
(Die Ergebnisse meiner Online-Suche waren nur leider wenig hilfreich, weshalb ich hier leider keinen Link vorweisen kann)Immerhin etwas: https://www.med.uni-wuerzburg.de/fachschaft/infos-und-angebote/sexismus-in-der-medizinischen-lehre/
Die fingen schon in den 90ern an krabitzig zu werden: YouTube