Es kann alle treffen. Offenbar schon der Weiterverkauf eines verschenkten Kindertragegurts reicht aus, um eine Hausdurchsuchung zu rechtfertigen. Auch wenn
Aber weder ein kleiner Ansteckpin noch ein gebrauchtes Kindertragetuch klingen für mich wie typisches Diebesgut. Hätten sie jetzt diverse Notebooks, Spielekonsolen oder teuren Schmuck verkauft, meinetwegen. Aber wir reden hier doch über Artikel deutlich unter 50€. Sowas nimmt doch kein Einbrecher mit.
Aber weder ein kleiner Ansteckpin noch ein gebrauchtes Kindertragetuch klingen für mich wie typisches Diebesgut. Hätten sie jetzt diverse Notebooks, Spielekonsolen oder teuren Schmuck verkauft, meinetwegen. Aber wir reden hier doch über Artikel deutlich unter 50€. Sowas nimmt doch kein Einbrecher mit.
Na der Mann kann nicht viel tragen. Da kommt nur bestimmtes Diebesgut in Frage. /s
Bei einem Freund wurde ein 20 Euro Druck von einem Bild aus dem Keller geklaut.