Zur Höhe des Aufschlags heißt es, dass er “mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises” betragen soll. […] Die Höhe des Prosumer-Grundpreises begründet die BNetzA damit, dass sie “die zu finanzierenden Gesamtkosten” sicherstelle und zugleich Prosumer nicht übermäßig belaste.
Den Strompreis fast zu verdoppeln soll keine übermäßige Belastung sein? Versteh ich nicht. Und auch nicht, wieso das auf den Einkauf des Stroms und nicht auf die Einspeiseerlöse sein soll (versteh ich schon, bringt mehr Geld, aber schwer zu begründen).
Und ich frage mich, ob es eine Grenze gibt, ab wann das gilt. Ansonsten werden 2029 eine Menge Leute ihre Balkonkraftwerke abschalten.
Immerhin geht es hier um den Grundpreis, welcher ja tatsächlich der kleinere Teil der Stromkosten ist. Ganz so schlüssig finde ich die Argumentation der BNA aber auch nicht.
Den Strompreis fast zu verdoppeln soll keine übermäßige Belastung sein? Versteh ich nicht. Und auch nicht, wieso das auf den Einkauf des Stroms und nicht auf die Einspeiseerlöse sein soll (versteh ich schon, bringt mehr Geld, aber schwer zu begründen).
Und ich frage mich, ob es eine Grenze gibt, ab wann das gilt. Ansonsten werden 2029 eine Menge Leute ihre Balkonkraftwerke abschalten.
Immerhin geht es hier um den Grundpreis, welcher ja tatsächlich der kleinere Teil der Stromkosten ist. Ganz so schlüssig finde ich die Argumentation der BNA aber auch nicht.
Ah, das hatte ich übersehen, das ist der fixe Teil bei 10-20€? Das geht ja in der Tat.