• germanatlas@lemmy.blahaj.zone
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    1 month ago

    Die Verunglimpfung des Staates sei, so Möllers, „ein seltsames Gesetz, das so wohl verfassungswidrig ist“. Mindestens aber müsse es im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt werden, also zurückhaltend. Eine Ausnahme wäre, wenn der Künstler zu Gewalt aufgerufen oder jemanden beleidigt hätte. Das sei nicht passiert, und überhaupt: Man könne nur Personen beleidigen, nicht den Staat.

    Die thüringer Polizei hat im vorauseilenden Gehorsam die Gesetze des 4. Reichs durchgesetzt.

    Ich hoffe der Künstler kann die Polizei für die falsche Verhaftung verklagen :)

    • Ajikeshi@lemmy.world
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      1 month ago

      Merz so: “der Staat bin ich” also noch ne Rumpelstilzchenbeleidigung zu der Anklage dazu