Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.
In dein fotziges Gesicht Merz (und dir Klingbeil auch!)!
Was ist mit Dobrindt? Er könnte doch statt Zurückweisungen eine Asylbewerber-Maut einführen. Mit Maut kennt er sich doch aus oder nicht?
Da… Darauf habe ich keine zufriedenstellende Antwort.
Nimm deine Socke und verzieh dich, Dobby!