Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.
Deswegen habe ich ja geschrieben man sollte die Blickerkennung aktivieren. Da kann die Polizei einen das iPhone vors Gesicht halten wie sie will. Solange die Pupillen nicht aufs iPhone zeigen bleibt es gesperrt.
Deswegen habe ich ja geschrieben man sollte die Blickerkennung aktivieren. Da kann die Polizei einen das iPhone vors Gesicht halten wie sie will. Solange die Pupillen nicht aufs iPhone zeigen bleibt es gesperrt.
Ah, das kannte ich noch nicht.