Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.
Also: hört auf, Gesichtserkennung oder Fingerabdruckssensor zum Entsperren zu verwenden und setzt einen PIN oder ein Passwort. Gut, dass das wiederholt wird.
Also: hört auf, Gesichtserkennung oder Fingerabdruckssensor zum Entsperren zu verwenden und setzt einen PIN oder ein Passwort. Gut, dass das wiederholt wird.