n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]
Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.



Wild, dass explizites opt-in bei jedem Onlineservice Pflicht ist, aber im Falle einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs nicht.
Vielleichz kein optimales Beispiel, da genau da viele versuchen es zu umgehen und den Nutzer zum unabsichtlichen Konsens zu bewegen.
Das ist doch dann kein wahrer Konsens?
Vielleicht gerade deswegen doch ein optimales Beispiel!
Ja dachte ich grad auch. Analog zu online wäre ja
Und das bei jeder Begegnung erneut.