Wer zahlt für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern? Bislang sind es vor allem die Krankenkassen - also die gesetzlich Versicherten. Wer noch nie selbst eingezahlt hat, sollte nicht die vollen Leistungen bekommen, findet der CDU-Finanzexperte Bury.
Die Union agiert in Sachen Bürgergeld ja eh völlig jenseits des Grundgesetzes. Das ist ja per Definition die Sicherung des Existenzminimums. Und wenn man es sich kritisch anguckt, ist es wirklich extrem knapp berechnet. Es gibt auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, die genau festlegen, dass man dieses Existenzminimum nicht weiter streichen darf. Jetzt stellen sich diverse Unionspolitiker fleißig dahin und ergötzen sich an Hardcore-Streichungspornografie und wie sehr sie den faulen Bürgergeldempfängern dieses Existenzminimum nehmen möchten. Das funktioniert aber natürlich nicht in unserem Rechtsrahmen.
Dazu kommen dann sehr viele völlig ungeklärte Detailfragen. Ein gesetzlich versicherter bekommt natürlich die Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Aber welche dieser Leistungen möchte dieser Politiker denn jetzt für Menschen, die “noch nie gearbeitet haben”, streichen? Bekommen diese keine Psychotherapie, müssen diese bei Knochenbrüchen unbehandelt bleiben? Dürfen diese keine Unfälle haben, weil der Krankenwagen nicht mehr kommt? Oder dürfen diese nicht zur Vorsorge gehen? bekommen die keine Hilfe bei Schwangerschaften? Eines der großen Probleme ist, dass Politiker so etwas verbreiten können, ohne dass jemand mal wirklich kritisch nachfragt. Wenn kritisch nachgefragt würde, fällt dann sofort auf welche Scheiße das ist.
Bekommen sie ja tendenziell eh schon nicht, damit wäre ja nichts gespart!