noyb hat heute eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Die Behörde hält das Vorgehen der Gesichtssuchmaschine PimEyes zwar für illegal, will aber keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, weil das Unternehmen in Dubai ansässig sei. PimEyes extrahiert systematisch biometrische Daten aus Bildern im Internet und befüllt damit eine Datenbank. Nutzer:innen können Fotos von Personen auf dieser Webseite hochladen, um über Gesichtserkennung weitere Bilder derselben Person zu finden. Ursprünglich hatte der Kläger im Juli 2020 Beschwerde gegen PimEyes bei der Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht.

  • mpramann@discuss.tchncs.de
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    2 months ago

    Also normalerweise würde PimEyes einfach selbst dafür sorgen, dass ihre Services nur in Ländern verfügbar sind, in denen sie auch so legal angeboten werden können. Wenn ein Dienstbetreiber sich nicht an deutsches Recht hält, hier aber seine Dienste anbietet, kann Deutschland selbstverständlich per Rechtsgesuch das Land, in dem der Betreiber sitzt, auffordern, den Betreiber rechtlich greifbar zu machen. Das geht in der Exekutive von der Einforderung von Strafgeldern bis zur Auslieferung der Beschuldigten. Deutschland macht das ja im Umkehrschluss ebenso, solange davon ausgegangen werden kann, dass der zugrunde liegende Prozess im Anklägerland auch mit rechtsstaatlichen Mittel abläuft.