noyb hat heute eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Die Behörde hält das Vorgehen der Gesichtssuchmaschine PimEyes zwar für illegal, will aber keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, weil das Unternehmen in Dubai ansässig sei. PimEyes extrahiert systematisch biometrische Daten aus Bildern im Internet und befüllt damit eine Datenbank. Nutzer:innen können Fotos von Personen auf dieser Webseite hochladen, um über Gesichtserkennung weitere Bilder derselben Person zu finden. Ursprünglich hatte der Kläger im Juli 2020 Beschwerde gegen PimEyes bei der Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht.

  • KatherinaReichelt@feddit.org
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    2 months ago

    Das mag dich irritieren, aber das ist halt so:

    Hieraus wird klar erkennbar, dass der EU-Gesetzgeber einen möglichst weiten Anwendungsbereich im Sinn hatte – der Schutz personenbezogener Daten soll damit umfassend garantiert werden. Denn die DSGVO gilt auch unabhängig von der Niederlassung, sofern eine Verarbeitung von Daten innerhalb der EU stattfindet oder Daten von EU-Bürgern außerhalb der EU verarbeitet werden. Durch diese zielgerichtete Erweiterung des Anwendungsbereichs sollen insbesondere Umgehungsmöglichkeiten für Unternehmen minimiert werden. Zudem soll ein einheitlicher Schutz aller in der EU verarbeiteter personenbezogener Daten sowie aller personenbezogener Daten von EU-Bürgern gleichermaßen sichergestellt werden.

    https://www.secjur.com/blog/dsgvo-geltungsbereich