noyb hat heute eine Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht. Die Behörde hält das Vorgehen der Gesichtssuchmaschine PimEyes zwar für illegal, will aber keine wirksamen Maßnahmen ergreifen, weil das Unternehmen in Dubai ansässig sei. PimEyes extrahiert systematisch biometrische Daten aus Bildern im Internet und befüllt damit eine Datenbank. Nutzer:innen können Fotos von Personen auf dieser Webseite hochladen, um über Gesichtserkennung weitere Bilder derselben Person zu finden. Ursprünglich hatte der Kläger im Juli 2020 Beschwerde gegen PimEyes bei der Hamburger Datenschutzbehörde eingereicht.

  • sp3ctre@feddit.orgOP
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    2 months ago

    In dem Fall würde die DSGVO auch außerhalb von der EU gelten, wenn man hier unberechtigt Daten von EU-Bürgern verarbeitet. Wie das konkret durchgesetzt wird, ist natürlich eine berechtigte Frage, aber man soll nicht so tun, als könnte man dem überhaupt nichts entgegensetzen.

    Hier geht’s darum, dass nicht mal richtig versucht wird, etwas anzuleiern, obwohl es eindeutig geboten ist. Und das ist einfach zu wenig und ein falsches Signal.