„Aha“-Graben bedeutet, ein von der Hausseite unsichtbarer Graben mit dem Anwesen begrenzender Funktion, der im Gegensatz zu Mauer oder Zaun für den Blick in die Ferne unsichtbar ist und damit die Grenze zwischen Garten und umgebende Landschaft als dessen Fortführung erscheinen lässt.
Der Bundestag hat auch schon einen Platz dafür beschlossen:
https://www.bundestag.de/besuche/architektur/reichstag/20180706-beschluss-795080
Ein Ehgraben wär ehrlicher…