Bisher konnten Stromsperren in solchen Fällen oft gerade noch am Amtsgericht abgewendet werden. Doch damit ist es vorbei: Seit Anfang des Jahres müssen Verfahren zu Strom- und Gassperren an den Landgerichten geführt werden. Mit Anwaltszwang und höheren Kosten – eine zusätzliche Hürde für die Betroffenen, teuer für die Energieversorger und unsinnig für die Gerichte.

Der typische Fall sieht so aus: Jemand bezahlt seine Stromrechnung nicht – vielleicht eine Kündigung, Krankheit oder Trennung, jedenfalls gerät er in Rückstand. Der Stromversorger mahnt dann zur Zahlung, der Schuldner reagiert nicht. Stehen mehr als zwei Abschlagszahlungen und mehr als hundert Euro aus, kann der Stromversorger mit einer Sperre drohen. Dafür muss er das Gericht einschalten. In diesem Verfahren muss der Stromversorger nachweisen, dass er alle notwendigen Schritte unternommen hat. Er braucht ein Urteil, einen Titel, womöglich den Gerichtsvollzieher.

Einen Anwalt muss man erst mal finden, wenn man seine Stromrechnung nicht bezahlen kann und ziemlich klar ist, dass man das Verfahren verliert. Prozesskostenhilfe bekommt man nicht bewilligt, wenn die Erfolgsaussichten gering sind. Viele Betroffene kommen gar nicht erst.
Der Energieversorger kann auch nicht einfach den Justiziar schicken, er braucht ebenfalls einen Anwalt. Die Anwaltskosten könnte er zwar vom Schuldner zurückverlangen, aber der hat ja schon seine Stromrechnung nicht bezahlt. Kosten und Aufwand steigen für alle Beteiligten.

  • KatherinaReichelt@feddit.org
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    6 days ago

    Schon irgendwie absurd: Da wird sich ständig über die Überlastung der Justiz beklagt, diverse Strafverfahren bleiben unbearbeitet und dann braucht man einen Prozess vor einem Landgericht (!), um einem säumigen Kunden zu untersagen, dass er weiter diese Dienstleistung bezieht.

  • bleistift2@sopuli.xyz
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    6 days ago

    Die Anwaltskosten könnte er zwar vom Schuldner zurückverlangen, aber der hat ja schon seine Stromrechnung nicht bezahlt. Kosten und Aufwand steigen für alle Beteiligten.

    Klingt für mich, als wolle man es für Stromanbieter unattraktiv machen, den Strom abzustellen. Wenn es mehrere hundert (?) Euro kostet, säumige Rechnungen, die gerade so dreistellig sind, einzutreiben, lässt das ein rationaler Stromversorger.

    • rumschlumpel@feddit.org
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      6 days ago

      säumige Rechnungen, die gerade so dreistellig sind

      Wenn die Rechnungen länger nicht gezahlt werden, werden sie schnell vierstellig. Kann mir aber auch vorstellen, dass sich Stromanbieter jetzt ein bisschen mehr Zeit lassen.

      Eh absurd, dass so was grundlegendes wie Strom nach ein paar Monaten abgestellt werden darf. Das erste Mittel der Wahl sollte eigentlich Kontopfändung sein - die Grenzschwellen sind da so niedrig, dass damit bei jedem was zu holen ist der noch einen Job mit >25h/Woche hat.

    • Schmerzbold@feddit.orgOP
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      6 days ago

      Und dieser rationale Stromversorger macht dann einfach … gar nichts? Irgendwann muss der doch etwas unternehmen und früher war der Gang zum Amtsgericht ein gutes Signal an den Kunden: ‘Jetzt wird es ernst mit der Abschaltung’. Für das selbe Signal fallen nun für alle Beteiligten extra Kosten an.

  • plyth@feddit.org
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    6 days ago

    Mit dem Inkrafttreten des EnWG am 23. Dezember 2025 hat sich dieser Ablauf geändert.

    Noch ein Gesetz, das zum Jahreswechsel geändert wurde, ohne dass den Beteiligten die Auswirkungen klar war. Wie kann das sein?