Die Justizministerin hat das lange erwartete Gesetz zum Schutz vor digitaler Gewalt vorgelegt. Betroffene sollen mutmaßliche Täter*innen leichter verklagen können. Für sexualisierte Deepfakes drohen bis zu zwei Jahre Haft. Im Entwurf steckt aber auch die Neuauflage der Speicherung von IP-Adressen.
Ich weiss nicht ob das alles schon von bestehendem Recht gedeckt ist.
Gab’ da heute eine recht gute Podcast Folge von der Zeit aus der Reihe “Der Tag” dazu.
Tatsächlich schließt es einige Lücken, die durch die prominenten Fälle des Saunafilmens und der Joggerin aus Köln zutage getreten sind.
Spannende Kritik allerdings fand ich, dass schon das “Erstellen” solcher Deepfakes strafbar ist und nicht erst die Verbreitung/Veröffentlichung. Da die Strafbarkeit von Tatbeständen bereits mit Ermittlungsbefugnissen einhergeht, ist das schon relativ heftig. Außer Hausdurchsuchung mitsamt Beschlagnahme oder (noch krasser) Einsatz von Trojanern ist das ja quasi gar nicht zu ermitteln. Fand ich einen krassen Punkt.
Gab’ da heute eine recht gute Podcast Folge von der Zeit aus der Reihe “Der Tag” dazu.
Tatsächlich schließt es einige Lücken, die durch die prominenten Fälle des Saunafilmens und der Joggerin aus Köln zutage getreten sind.
Spannende Kritik allerdings fand ich, dass schon das “Erstellen” solcher Deepfakes strafbar ist und nicht erst die Verbreitung/Veröffentlichung. Da die Strafbarkeit von Tatbeständen bereits mit Ermittlungsbefugnissen einhergeht, ist das schon relativ heftig. Außer Hausdurchsuchung mitsamt Beschlagnahme oder (noch krasser) Einsatz von Trojanern ist das ja quasi gar nicht zu ermitteln. Fand ich einen krassen Punkt.