Ich wohne hier seit 3 Jahren. Auf meinem Vertrag mit Personal- und Studentenwohnhaus steht:
“Klausel 2: Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.”
“Klausel 3: Das Nutzungsrecht besteht nur so lange, wie der Bewohner an der Universität oder einer Fachhochschule in [Stadt] ordnungsgemäß studiert.” So wie ihr sieht: durchgestrichen. Unterschriben von beiden Parteien.
Personal- und Studentenwohnhaus behauptet heute per Brief:
“Sollten sie sich in keiner Ausbildung (Studium, Schüler) mehr befinden, entfällt die Berechtigung zum Bewohnen des Studentenwohnheimes”
Auf diesem Gebäude wohnt ein Paar mit viel Geld (Wohnung ist 140 qm gross), die auf keinen Fall studieren, und mehrere Menschen, die nicht wie Studierenden aussehen (2 Maurer, 1 Rentner, 1 Sekretärin, 1 Postbote). Ich weiß, dass der Postbote und die Sekretärin VZ arbeiten.
Ich gehe zum MSV am Montag aber ich frage auch hier: Wenn die Klausel 2 durchgestrichen ist, muss ich umziehen? Ich glaube nicht aber vielleicht habe ich es alles falsch gelesen?


Wenn die Klausel erst nachträglich gestrichen wurde, müsste der Vermieter ja eine unterschriebene Version des Vertrags ohne Streichung vorweisen können. Üblicherweise bekommen ja beide Vertragsparteien eine Ausfertigung, unter anderem aus diesem Grund.
Ja, in der Theorie ist es immer einfach. Die Praxis ist aber ein anderes Paar Schuhe.
nicht nachträglich gestrichen