Aus der Kommentarspalte ein sehr sinnvoller Kommentar:
Er wurde nicht für das reine Teilen von Nacktszenen verurteilt. Sondern für: das Herauslösen der Szenen aus ihrem künstlerischen Kontext und deren Sexualisierung, Bearbeitungen wie das Zuschneiden der Clips und Änderungen der Beleuchtung, um bestimmte Merkmale hervorzuheben. Und die anschließende Verbreitung dieser Inhalte für einen missbräuchlichen Zweck, wodurch sie millionenfach aufgerufen wurden.
Aus der Kommentarspalte ein sehr sinnvoller Kommentar:
Richtig und wichtige Richtigstellung, das Urteil ist dennoch übertrieben in meinen Augen