Das Deepfake-Thema ist bekannt, oder? Viele befürworten Verbote. Schon mal überlegt, wie man die durchsetzt? Ohne Gesichtserkennung wird’s schwierig.
Auch um “Rachepornos” auszumerzen, müsste man mit Gesichtserkennung, mit biometrischen Datenbanken, im großen Stil arbeiten. Allgemein: Um unautorisierte Fotos und Videos zu unterdrücken.
Vor ein paar Monaten ging eine Präzedenzklage gegen Google groß durch die Medien (unterstützt von Hateaid). In dem Fall geht es speziell um private, geleakte Amateurpornos. Es wird von “Bild-basierter Gewalt” geredet, aber das Ergebnis wäre natürlich auf alle Bilder/Videos mit Personenbezug anwendbar. Mit Gewalt ist die Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemeint.
Google entfernt natürlich Suchergebnisse zur eigenen Person, die einem nicht passen (“Recht auf Vergessenwerden”). Man braucht keinen Grund dafür, um etwas entfernen zu lassen. Umgekehrt, Google muss begründen, warum es Suchergebnisse anzeigen oder auch nur speichern darf, per DSGVO.
Bei der Klage geht es darum, dass Google nicht nur gemeldet Links unterdrückt, sondern überhaupt alle “kerngleichen” Inhalte. So ein Wunsch lässt sich kaum erfüllen, ohne über das Aussehen der Person zu gehen. Andere Klagen zu solchen Überwachungspflichten sind da schon viel weiter.
Techfirmen, wie Google oder Meta, wollen solche Überwachungspflichten nicht. Sowas ist teuer und rechtlich riskant.
Wenn ihr also hört, dass “die Zivilgesellschaft” gegen die Techkonzerne klagt, um sie zur Einhaltung der DSGVO zu zwingen, denkt nicht, dass es gegen Überwachung geht. Um Daten zu schützen, muss man Daten überwachen.
Ein Warnhinweis:
Das Deepfake-Thema ist bekannt, oder? Viele befürworten Verbote. Schon mal überlegt, wie man die durchsetzt? Ohne Gesichtserkennung wird’s schwierig.
Auch um “Rachepornos” auszumerzen, müsste man mit Gesichtserkennung, mit biometrischen Datenbanken, im großen Stil arbeiten. Allgemein: Um unautorisierte Fotos und Videos zu unterdrücken.
Vor ein paar Monaten ging eine Präzedenzklage gegen Google groß durch die Medien (unterstützt von Hateaid). In dem Fall geht es speziell um private, geleakte Amateurpornos. Es wird von “Bild-basierter Gewalt” geredet, aber das Ergebnis wäre natürlich auf alle Bilder/Videos mit Personenbezug anwendbar. Mit Gewalt ist die Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemeint.
Google entfernt natürlich Suchergebnisse zur eigenen Person, die einem nicht passen (“Recht auf Vergessenwerden”). Man braucht keinen Grund dafür, um etwas entfernen zu lassen. Umgekehrt, Google muss begründen, warum es Suchergebnisse anzeigen oder auch nur speichern darf, per DSGVO.
Bei der Klage geht es darum, dass Google nicht nur gemeldet Links unterdrückt, sondern überhaupt alle “kerngleichen” Inhalte. So ein Wunsch lässt sich kaum erfüllen, ohne über das Aussehen der Person zu gehen. Andere Klagen zu solchen Überwachungspflichten sind da schon viel weiter.
Techfirmen, wie Google oder Meta, wollen solche Überwachungspflichten nicht. Sowas ist teuer und rechtlich riskant.
Wenn ihr also hört, dass “die Zivilgesellschaft” gegen die Techkonzerne klagt, um sie zur Einhaltung der DSGVO zu zwingen, denkt nicht, dass es gegen Überwachung geht. Um Daten zu schützen, muss man Daten überwachen.