• zaphod@sopuli.xyz
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    10 days ago

    Daraus folgte dann irgendwie auch eine Beitragsbemessungsgrenze für KK/PV.

    Ich meine mich zu erinnern, dass es zur KV ein Urteil vom Verfassungsgericht gab, was effektiv eine Bemessungsgrenze vorschreibt. Begründung ist, dass es eine Versicherung ist und es ab einem gewissen Beitrag keine entsprechende Gegenleistung mehr gibt. Also die Umverteilung nur bis zu einem gewissen Punkt in Ordnung ist. Wenn man das ändern wollte, müsste man die KV über Steuern finanzieren, aber dann lässt sich das auch sehr viel einfacher von Leuten wie Merz zusammenstreichen.

    • Björn Tantau@swg-empire.de
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      10 days ago

      Was meine Frage beantwortet wieso Sozialabgaben nicht einfach mit den Steuern behandelt werden.

      Andererseits wird so oder so bereits an den Sozialleistungen gekürzt.