Das ist kein Fall der Rechtsgeschichte, obwohl das Gebahren des Geschäftsführers hier aus der “guten alten Zeit” zu kommen scheint.
Für den Geschäftsführer waren es bloß ein “äußerst gutes und familiäres Betriebsklima”, “spaßige Bemerkungen” und ein “vertrauter Umgang untereinander”. Für die Arbeitnehmerin dagegen Vorgänge, die zu einer posttraumatischen Belastungsstörung führten. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln löste das Arbeitsverhältnis zwischen den beiden Personen daher auf und sprach der Frau eine Abfindung in Höhe von fast 70.000 Euro zu – das sind zwei Gehälter pro Beschäftigungsjahr (Urt. v. 09.07.2025, Az. 4 SLa 97/25). Arbeitsrechtlich üblich ist ein halbes Monatsgehalt pro Jahr.
Was für ein widerliches Arschloch.
Hoffentlich findet niemand raus wie die Firma heißt und hängt das an die große Glocke… wäre ja schrecklich wenn von dem Vorfall andere erfahren und der Firma Reihenweise die Leute weg rennen würden…
Aber mal ganz davon abgesehen, war das sicher nicht das einzige mal das der mit Mitarbeiterinnen so umgegangen ist. Nicht jede Frau traut sich dagegen vor zu gehen. Solche Typen gehören raus aus Führungspositionen.
Ich erhöhe: Solche Personen gehören in den Knast. Punkt.
Wenn soziale Unfähigkeit und fehlende Empathiefähigkeit auf Machtposition trifft…
Ich will gar nicht wissen bei wie vielen er damit oder ähnlichem, schon durchgekommen ist.