erlaubt auch Wero Zahlungen in Echtzeit an eine Handynummer oder E-Mail-Adresse
als etwas, was potentiell einige mehr ansprechen wird als die Eingabe IBAN (also gerade die E-Mail Sache). Wirklich ein Unterschied ist das für mich nicht, aber ich bin da auch eher nicht das Maß aller Dinge…
Ich seh das hier
als etwas, was potentiell einige mehr ansprechen wird als die Eingabe IBAN (also gerade die E-Mail Sache). Wirklich ein Unterschied ist das für mich nicht, aber ich bin da auch eher nicht das Maß aller Dinge…
Ansonsten halt Käuferschutz. Bei einer Sofortüberweisung ist das Geld erstmal weg, Käuferschutz habe ich da zumindest noch nie gesehen. Der verlinkte Artikel schreibt hierzu bzgl. Wero zwar genauer nichts aber ich hab das dazu gefunden:
Quelle: https://www.sparkasse-gunzenhausen.de/fi/home/produkte/bezahlverfahren/kassieren-im-internet/wero.html
Bzgl. Käuferschutz und Sofortüberweisung von der DiBa:
Quelle: https://www.ing.de/wissen/bezahlmethoden/
Da klingt Wero halt erstmal entspannter als Rechtsmittel. Ob das wirklich besser ist, wird die Praxis zeigen.