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    22 days ago

    Prinzipiell sind auch beschädigte Banknoten nicht unbedingt wertlos. Das gilt zumindest dann, wenn noch mehr als die Hälfte des Scheins erhalten ist. In diesem Fall ersetzt die Deutsche Bundesbank dem Eigentümer seinen Geldschein in der Regel kostenfrei. Händler oder Dienstleister sind hingegen nicht dazu verpflichtet, stark beschädigte oder nur noch zur Hälfte vorhandene Geldscheine anzunehmen. Das gilt auch gerade dann, wenn es sich um einen Schein großer Stückelung handelt.

    https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/