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13 days agoÜberstunden werden ab 15 minuten bezahlt.
Wenn man 5 minten länger brauch schlägt man einfach die restliche zeit mit tratschen tot.
Arbeitsbeginn ist 05:45, wenn man 5 minuten später kommt ist es auch egal, solangs ned jeden tag ist.
Umkleidezeit fällt gesetzlich in die Arbeitszeit, ist also auch kein Problem.

bin aus österreich ist zwar nicht genau definiert, aber wenn der arbeitgeber dienstkleidung verlangt ist es arbeitszeit. bei streitfragen entscheidet das gericht eigenlich immer für den arbeitnehmer.