“Für mich ist klar, dass in einer Regierung auch vergesellschaftet werden muss, weil es ein Mittel ist, um Spekulationen vom Mietmarkt zu verdrängen”, meint Linken-Spitzenkandidatin Elif Eralp. Was Eralp will, sofern die angedachten Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD gelingen, hat es in der Bundesrepublik noch nie gegeben: Vergesellschaftung - also die zwangsweise Überführung von Privateigentum in größerem Stil in die öffentliche Hand - sieht das Grundgesetz zwar mit Zahlung einer Entschädigung vor. Umgesetzt wurde das hierzulande aber noch nie.



Ich glaube nicht das art. 15 GG noch nie angewandt wurde. Wenn rwe Braunkohle abbauen muss wird gern enteignet.
Für ne neue Autobahn ist das auch kein problem.
Enteignung (Art 14 Abs 3) ≠ Vergesellschaftung (Art 15)
Lese ich das richtig, die Unterschiede sind:
Nach meinem Verständnis (IBKA), kann bei einer Enteignung auch jemand anderes Eigentum am enteigneten Gut erlangen (z. B. RWE), bei einer Vergesellschaftung wird es Gemeingut, also muss es danach der öffentlichen Hand gehören.
Und es muss ein konkretes Gesetz geben bei Vergesellschaftung, glaube ich