Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist nach einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Ohne Durchführung des sogenannten Dublin-Verfahrens dürfen sie nicht abgewiesen werden, entschied das Gericht im Fall dreier Somalier, die zuvor von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt worden waren.

  • Cobrachicken@lemmy.world
    link
    fedilink
    arrow-up
    31
    ·
    6 days ago

    Alle hams gewusst, aber man macht trotzdem ersma Polemik. Traurig is, dass die Taktik bei der Waehlerschaft funktioniert.