n Deutschland gilt seit einer Reform des Sexualstrafrechts 2016 das Prinzip “Nein heißt Nein”. Eine Vergewaltigung liegt nur dann vor, wenn Beteiligte dies deutlich ablehnen. Sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren, sondern können dies auch durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringen. […]
Im April hatte die Ministerin im Bundestag erklärt, vorerst keine Einführung des Konsensprinzips im Sexualstrafrecht zu planen. “Wir sind jetzt bei einer ‘Nein heißt Nein’-Lösung. Wir hören aus der Praxis, dass das sehr gut funktioniert”, sagte sie bei einer Regierungsbefragung damals.



Naja bei den meisten anderen Sachen haben wir ja auch “nur ja heißt ja”.
Beispielhaft, jemand klaut dir Geld, du gehst zur Polizei und zeigst es an, die Polizei ermittelt und es gibt genug Indizien. Dann geht die Polizei zum Täter und der sagt “der andere hat aber nicht gesagt, das ich mir das Geld nicht nehmen darf.” Und dann sagt die Polizei, “ja da hätten Sie schon deutlich nein sagen müssen” . Das wäre ja absurd, aber im Sexualtrafrecht ist es halt aktuell so.
Aktuell ist es so, du sagst er hat was geklaut, der andere sagt, “der hat gesagt ich darf das nehmen”, dann wird trotzdem weiter ermittelt. Wahrscheinlich kommt nichts dabei raus, wie halt bei vielen Sexualstraftaten auch und die Ermittlungen wird eingestellt als Aussage gegen Aussage, aber es macht einfach mehr Sinn als umgekehrt.